Eine Mitgliedschaft im Mieterverein bringt viele Vorteile

Jede/r Mieter:in kann Mitglied werden: schnell und unbürokratisch. Sobald Sie Mitglied sind, stehen Ihnen die sachkundigen und erfahrenen Jurist:innen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Mindestmitgliedschaft beträgt 2 Jahre – nach oben keine Grenzen: Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 75 €.

Weiter ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € zu leisten. Der erste Beitrag und die Aufnahmegebühr sind bei der Erstberatung bar zu entrichten. Der Mieterschutz beginnt, wenn der Betrag bezahlt ist.

Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist unbefristet und kann zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum 30. September in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Im Eintrittsjahr ist ein Austritt nicht möglich. Die Nichtzahlung des Beitrages stellt keine Kündigung dar.

Rechtsberatung erfolgt nur an Mitglieder während der Beratungszeiten durch unsere Anwälte. Bitte bringen Sie zur Beratung alle Unterlagen mit. Besonders den Mietvertrag und sämtliche Rechnungen und Schreiben, die mit Ihrem Mietproblem zusammenhängen.

Beitrittsformular zum Herunterladen:

Beitrittsunterlagen PDF

Sie können auch das Beitrittsformular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns auf postalischem Wege oder per E-Mail zukommen lassen.

Weitere Dokumente

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Diesen können Sie hier kostenfrei herunterladen.

Häufige Fragen

Wir senden Ihnen die Beitrittsunterlagen auf dem Postweg zu oder Sie können persönlich in unserer Beratungsstellen kommen. Hier können Sie das Beitrittsformular herunterladen.

Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 75 €. 
Wohlgemerkt: Das sind die Beiträge für ein ganzes Jahr! Wenn Sie den Umfang unserer Beratungen und Problemlösungen dagegenhalten – Fast geschenkt!

Die Rechtsberatung können Sie sofort nach Beitritt in Anspruch nehmen.

Als Mitglied können Sie sich von unseren Fachjuristen/innen jederzeit beraten und vertreten lassen:

  • Abschluss eines Mietvertrages
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Kündigungen
  • Wohnungsmängel und Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen
  • Schadensersatzansprüche
  • Maklergebühren
  • Wohngeld
  • und allen anderen Rechtsproblemen um das Thema Mieten und Wohnen

Unsere Rechtsberatung steht Ihnen an folgenden Beratungsstellen zur Verfügung.

in Offenburg

montags       17.00 – 18.00 Uhr
mittwochs      9.00 – 10.00 Uhr
donnerstags 17.00 – 18.00 Uhr
freitags         14.00 – 15.00 Uhr

in Achern, Karl-Hergt-Str. 11 (Rathaus Zi 1.016)

Es finden aufrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres keine Sprechstunden statt. Telefonische Beratung erhalten Sie mittwochs in der Zeit von 17.00 – 18.00 Uhr unter 0781/9708142.

in Lahr(Schw), Friedrichstraße 7 (Stiftsschaffneikeller)

montags 17.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags   9.00 bis 10.00 Uhr
Zutrittsregelung: 2G geimpft, genesen + FFP2 Schutzmaske

in Haslach, Sandhaasstraße 4 (CARITAS-Haus)

dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr
(in geraden Kalenderwochen)
Zutrittsregelung: 3G geimpft, genesen oder getestet + FFP2 Schutzmaske

Telefonische Rechtsberatung
dienstags 9.00 bis 10.00 Uhr

Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre – nach oben keine Grenzen.

Bei einem Wegzug aus unserem Einzugsgebiet müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen telefonisch in Anspruch nehmen oder Sie lassen sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Die Beiträge für das laufende Jahr verrechnen die Vereine intern.

Die Mitgliedschaft kann nach 2-jähriger Mindestmitgliedschaft nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Kündigungstermin ist immer der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.

Das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. September beim Mieterverein eingegangen sein.

Sie können die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.

Haben alle Mieter:innen einer Wohngemeinschaft einzelne Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, muss jede/r Mieter:in Mitglied werden. Ist dagegen nur ein Hauptmietvertrag abgeschlossen, reicht es für die außergerichtliche Beratung, solange alle Mieter:innen an einem Strang ziehen, wenn ein/e Mieter:in Mitglied wird.

Nein. Mietervereine sind Interessenvertretungen und dienen nicht gemeinnützigen Zwecken.