Das Land Baden-Württemberg hat eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen, die am 05.07.2020 in Kraft getreten ist. In dieser Verordnung sind Städte und Gemeinden bestimmt, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders
gefährdet ist.
In solchermaßen bestimmten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die Wohnraummiete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. In der Ortenau gilt die Mietpreisbremse in Offenburg, Lahr /Schwarzwald, Neuried,
Meißenheim und Kappel-Grafenhausen.
Wir empfehlen Wohnungssuchenden, die Miethöhe zu prüfen und im Zweifelsfall den Rat des Mietervereins einzuholen.
Offenburg, Grabenallee 22
77652 Offenburg
montags - freitags 9.00 bis 12.00 Uhr
( in dieser Zeit finden keine Rechtsberatungen statt )
Telefon: 0781/9708142
Fax: 0781/9708151
E-Mail: mieterverein.offenburg@t-online.de
in Offenburg
montags 17.00 - 18.00 Uhr
mittwochs 9.00 - 10.00 Uhr
donnerstags 17.00 - 18.00 Uhr
freitags 15.00 - 16.00 Uhr
in Achern, Illenauer Allee 73
(Rathaus Zi 046)
montags 9.00 bis 10.00 Uhr
mittwochs 15.00 bis 16.00 Uhr
in Lahr(Schw), Friedrichstraße 7
(Stiftsschaffneikeller)
montags (in den ungeraden Kalenderwochen) 18.00 bis 19.00 Uhr
donnerstags 9.00 bis 10.00 Uhr
samstags (in den geraden Kalenderwochen) 10.00 bis 11.00 Uhr
in Haslach, Sandhaasstraße 4
(CARITAS-Haus)
dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr
(in geraden Kalenderwochen)
Deutscher Mieterbund Offenburg-Lahr e.V.
Grabenallee 22 - 77652 Offenburg
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Fax: 0781/9708151
E-Mail: mieterverein.offenburg@t-online.de