In den meisten Mietverträgen wird vereinbart, dass der Mieter eine Kaution zu zahlen hat. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter.

Sie sichert den Vermieter ab, wenn der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt, insbesondere die Wohnung bei Vertragsende mit Mängeln zurückgibt.

Die Kaution darf die Höhe von drei Monatsmieten ohne Betriebskosten nicht überschreiten.

Nach dem Gesetz ist der Mieter grundsätzlich dazu berechtigt, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate wird mit der der ersten Miete, die zweite Rate mit der zweiten Miete und die dritte Rate mit der dritten Miete fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Sparkasse oder Bank anlegen, d. h. ein Kautionskonto eröffnen. Es können auch Anlageformen mit höheren Erträgen vereinbart werden. Statt der Zahlung einer Geldsumme können die Parteien auch die Stellung einer Bürgschaft in Höhe von bis zu drei Monatsmieten vereinbaren. Dies kann eine Bankbürgschaft oder die Bürgschaft einer Privatperson sein.