RATGEBER
„Erste Hilfe“ für
Probleme mit dem Vermieter
Hier informieren wir über wichtige Themen aus dem Mietrecht.
Die Inhalte zu den einzelnen Seiten können Sie hier lesen oder einfach ausdrucken.
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In vielen Mietverträgen wird vereinbart, dass der Mieter eine Kaution zu zahlen hat. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter.
weiterlesenAb Juni 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, muss zahlen. Wie funktioniert das Bestellerprinzip?
weiterlesenUnbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
weiterlesenDer Mietspiegel ermöglicht die Überprüfung der geforderten Miete anhand objektiver Kriterien wie Baujahr, Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung.
weiterlesenMängel in der Mietwohnung oder am Haus, die der Mieter angezeigt hat, muß der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lassen.
weiterlesenInformationen zum richtigen Heizen und Lüften für Mieter. Das macht mancher falsch – aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man oft zuwenig.
weiterlesenTipps zur Wohnungssuche, wie man eine Anzeige gestaltet und alles was man als zukünftiger Mieter wissen muss, um mit einem Makler zu verhandeln.
weiterlesenWir senden Ihnen die Beitrittsunterlagen auf dem Postweg zu oder Sie können persönlich in unserer Beratungsstellen kommen. Hier können Sie das Beitrittsformular herunterladen.
Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 75 €.
Wohlgemerkt: Das sind die Beiträge für ein ganzes Jahr! Wenn Sie den Umfang unserer Beratungen und Problemlösungen dagegenhalten – Fast geschenkt!
Die Rechtsberatung können Sie sofort nach Beitritt in Anspruch nehmen.
Als Mitglied können Sie sich von unseren Fachjuristen/innen jederzeit beraten und vertreten lassen:
Unsere Rechtsberatung steht Ihnen an folgenden Beratungsstellen zur Verfügung.
montags 17.00 – 18.00 Uhr
mittwochs 9.00 – 10.00 Uhr
donnerstags 17.00 – 18.00 Uhr
am 1. und 3. Mittwoch im Monat 17.00 – 18.00 Uhr
dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags 9.00 bis 10.00 Uhr
Telefonische Rechtsberatung
dienstags 9.00 bis 10.00 Uhr
Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre – nach oben keine Grenzen.
Bei einem Wegzug aus unserem Einzugsgebiet müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen telefonisch in Anspruch nehmen oder Sie lassen sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Die Beiträge für das laufende Jahr verrechnen die Vereine intern.
Die Mitgliedschaft kann nach 2-jähriger Mindestmitgliedschaft nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Kündigungstermin ist immer der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.
Das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. September beim Mieterverein eingegangen sein.
Sie können die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.
Haben alle Mieter:innen einer Wohngemeinschaft einzelne Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, muss jede/r Mieter:in Mitglied werden. Ist dagegen nur ein Hauptmietvertrag abgeschlossen, reicht es für die außergerichtliche Beratung, solange alle Mieter:innen an einem Strang ziehen, wenn ein/e Mieter:in Mitglied wird.
Nein. Mietervereine sind Interessenvertretungen und dienen nicht gemeinnützigen Zwecken.