RATGEBER

„Erste Hilfe“ für
Probleme mit dem Vermieter

Hier informieren wir über wichtige Themen aus dem Mietrecht.
Die Inhalte zu den einzelnen Seiten können Sie hier lesen oder einfach ausdrucken.

Kaution

In vielen Mietverträgen wird vereinbart, dass der Mieter eine Kaution zu zahlen hat. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter.

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Mieterhöhung

Was bedeutet eine „ortsübliche“ Mieterhöhung?

Kündigungsschutz

wie gehe ich mit einer Kündigung um?

Maklerprovision

Ab Juni 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, muss zahlen. Wie funktioniert das Bestellerprinzip?

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Mieterkündigung

Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.

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Nebenkosten

Zur Grundmiete darf der Vermieter Nebenkosten verlangen. Ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag und die im Mietvertrag genannten Kosten müssen aber umlagefähig sein.

Mietvertrag

Hier finden Sie Informationen zu Themen wie Formularmietvertrag, Unbefristete Mietverträge, Zeitmietvertrag, Staffel- und Indexmietvertrag.

Mietspiegel

Der Mietspiegel ermöglicht die Überprüfung der geforderten Miete anhand objektiver Kriterien wie Baujahr, Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung.

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Reparaturen

Mängel in der Mietwohnung oder am Haus, die der Mieter angezeigt hat, muß der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lassen.

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Richtig heizen und lüften

Informationen zum richtigen Heizen und Lüften für Mieter. Das macht mancher falsch – aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man oft zuwenig.

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Umwandlung

Bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt es die Möglichkeit, das Mietshaus «scheibchenweise» oder wohnungsweise zu verkaufen. Das verspricht höhere Renditen.

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen / Renovierungsarbeiten sind: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper, der Innentüren, der Fenster etc. von innen.

Tipps zur Wohnungssuche

Tipps zur Wohnungssuche, wie man eine Anzeige gestaltet und alles was man als zukünftiger Mieter wissen muss, um mit einem Makler zu verhandeln.

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Aktuelle Beiträge

Häufige Fragen

Wir senden Ihnen die Beitrittsunterlagen auf dem Postweg zu oder Sie können persönlich in unserer Beratungsstellen kommen. Hier können Sie das Beitrittsformular herunterladen.

Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 75 €. 
Wohlgemerkt: Das sind die Beiträge für ein ganzes Jahr! Wenn Sie den Umfang unserer Beratungen und Problemlösungen dagegenhalten – Fast geschenkt!

Die Rechtsberatung können Sie sofort nach Beitritt in Anspruch nehmen.

Als Mitglied können Sie sich von unseren Fachjuristen/innen jederzeit beraten und vertreten lassen:

  • Abschluss eines Mietvertrages
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Kündigungen
  • Wohnungsmängel und Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen
  • Schadensersatzansprüche
  • Maklergebühren
  • Wohngeld
  • und allen anderen Rechtsproblemen um das Thema Mieten und Wohnen

Unsere Rechtsberatung steht Ihnen an folgenden Beratungsstellen zur Verfügung.

in Offenburg

montags       17.00 – 18.00 Uhr
mittwochs      9.00 – 10.00 Uhr
donnerstags 17.00 – 18.00 Uhr

in Achern, Karl-Hergt-Str. 11 (Rathaus Zi 1.016)

am 1. und 3. Mittwoch im Monat 17.00 – 18.00 Uhr

in Lahr(Schw), Friedrichstraße 7 (Stiftsschaffneikeller)

dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags   9.00 bis 10.00 Uhr



Telefonische Rechtsberatung

dienstags 9.00 bis 10.00 Uhr

Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre – nach oben keine Grenzen.

Bei einem Wegzug aus unserem Einzugsgebiet müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen telefonisch in Anspruch nehmen oder Sie lassen sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Die Beiträge für das laufende Jahr verrechnen die Vereine intern.

Die Mitgliedschaft kann nach 2-jähriger Mindestmitgliedschaft nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Kündigungstermin ist immer der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.

Das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. September beim Mieterverein eingegangen sein.

Sie können die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.

Haben alle Mieter:innen einer Wohngemeinschaft einzelne Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, muss jede/r Mieter:in Mitglied werden. Ist dagegen nur ein Hauptmietvertrag abgeschlossen, reicht es für die außergerichtliche Beratung, solange alle Mieter:innen an einem Strang ziehen, wenn ein/e Mieter:in Mitglied wird.

Nein. Mietervereine sind Interessenvertretungen und dienen nicht gemeinnützigen Zwecken.

Wollen Sie von den vielen Vorteilen als Mitglied profitieren?