Unsere BERATUNGSSTELLEN

Unser Vereinsgebiet umfasst den gesamten Ortenaukreis außer der Stadt Kehl und dem Hanauerland.

Außerhalb dieser Grenzen können Sie dem Verein dennoch beitreten.

Jedoch empfehlen wir vorab die Suche nach einem Mieterverein in Ihrer Region.

Telefonische Erstberatung

Telefon: 0781 / 97 08 142
Fax: 0781 / 97 08 151
E-Mail: mieterverein.offenburg@t-online.de

Rechtsberatung für Mitglieder

Telefonische Rechtsberatung immer dienstags 9.00 bis 10.00 Uhr

 

Beratungsstelle Offenburg

Grabenallee 22, 77652 Offenburg

Öffnungszeiten Geschäftsstelle
montags – freitags 9.00 bis 12.00 Uhr
( in dieser Zeit finden keine Rechtsberatungen statt )

Rechtsberatung
montags       17.00 – 18.00 Uhr
mittwochs      9.00 – 10.00 Uhr
donnerstags  17.00 – 18.00 Uhr

Mieterverein - Beratungsstelle Lahr

Beratungsstelle Lahr

Friedrichstraße 7 (Stiftsschaffneikeller), 77933 Lahr

Rechtsberatung
dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags   9.00 bis 10.00 Uhr

 

Beratungsstelle Haslach

Bitte wenden Sie sich telefonisch an die Geschäftstelle
in Offenburg (Montags – Freitags, 09.00 bis 12.00 Uhr)
oder besuchen Sie die Rechtsberatung in Offenburg oder Lahr

Beratungsstelle Achern

Karl-Hergt-Str. 11 (Rathaus Zi 1.016), 77855 Achern

Die Beratungen finden am 1. und 3. Mittwoch im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr statt.

! Keine Rechtberatung am 02.10.2024 und 06.11.2024 !

 

Häufige Fragen

Wir senden Ihnen die Beitrittsunterlagen auf dem Postweg zu oder Sie können persönlich in unserer Beratungsstellen kommen. Hier können Sie das Beitrittsformular herunterladen.

Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 75 €. 
Wohlgemerkt: Das sind die Beiträge für ein ganzes Jahr! Wenn Sie den Umfang unserer Beratungen und Problemlösungen dagegenhalten – Fast geschenkt!

Die Rechtsberatung können Sie sofort nach Beitritt in Anspruch nehmen.

Als Mitglied können Sie sich von unseren Fachjuristen/innen jederzeit beraten und vertreten lassen:

  • Abschluss eines Mietvertrages
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Kündigungen
  • Wohnungsmängel und Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen
  • Schadensersatzansprüche
  • Maklergebühren
  • Wohngeld
  • und allen anderen Rechtsproblemen um das Thema Mieten und Wohnen

Unsere Rechtsberatung steht Ihnen an folgenden Beratungsstellen zur Verfügung.

in Offenburg

montags       17.00 – 18.00 Uhr
mittwochs      9.00 – 10.00 Uhr
donnerstags 17.00 – 18.00 Uhr
freitags         14.00 – 15.00 Uhr

in Achern, Karl-Hergt-Str. 11 (Rathaus Zi 1.016)

Es finden aufrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres keine Sprechstunden statt. Telefonische Beratung erhalten Sie mittwochs in der Zeit von 17.00 – 18.00 Uhr unter 0781/9708142.

in Lahr(Schw), Friedrichstraße 7 (Stiftsschaffneikeller)

montags 17.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags   9.00 bis 10.00 Uhr
Zutrittsregelung: 2G geimpft, genesen + FFP2 Schutzmaske

in Haslach, Sandhaasstraße 4 (CARITAS-Haus)

dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr
(in geraden Kalenderwochen)
Zutrittsregelung: 3G geimpft, genesen oder getestet + FFP2 Schutzmaske

Telefonische Rechtsberatung
dienstags 9.00 bis 10.00 Uhr

Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre – nach oben keine Grenzen.

Bei einem Wegzug aus unserem Einzugsgebiet müssen Sie Ihre Mitgliedschaft nicht kündigen. Sie können entweder weiterhin bei uns Mitglied bleiben und die Beratungen telefonisch in Anspruch nehmen oder Sie lassen sich durch uns in einen Mieterverein des DMB in Ihrer Nähe ummelden. Die Beiträge für das laufende Jahr verrechnen die Vereine intern.

Die Mitgliedschaft kann nach 2-jähriger Mindestmitgliedschaft nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Kündigungstermin ist immer der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.

Das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. September beim Mieterverein eingegangen sein.

Sie können die Kündigung bis zum mitgeteilten Austrittsdatum schriftlich widerrufen.

Haben alle Mieter:innen einer Wohngemeinschaft einzelne Verträge mit dem Vermieter oder der Vermieterin, muss jede/r Mieter:in Mitglied werden. Ist dagegen nur ein Hauptmietvertrag abgeschlossen, reicht es für die außergerichtliche Beratung, solange alle Mieter:innen an einem Strang ziehen, wenn ein/e Mieter:in Mitglied wird.

Nein. Mietervereine sind Interessenvertretungen und dienen nicht gemeinnützigen Zwecken.

Wollen Sie von den vielen Vorteilen als Mitglied profitieren?