Eine Mitgliedschaft im Mieterverein bringt viele Vorteile
Jede/r Mieter:in kann Mitglied werden: schnell und unbürokratisch. Sobald Sie Mitglied sind, stehen Ihnen die sachkundigen und erfahrenen Jurist:innen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Mindestmitgliedschaft beträgt 2 Jahre – nach oben keine Grenzen: Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt 75 €.
Weiter ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € zu leisten. Der erste Beitrag und die Aufnahmegebühr sind bei der Erstberatung bar zu entrichten. Der Mieterschutz beginnt, wenn der Betrag bezahlt ist.
Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist unbefristet und kann zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zum 30. September in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Im Eintrittsjahr ist ein Austritt nicht möglich. Die Nichtzahlung des Beitrages stellt keine Kündigung dar.
Rechtsberatung erfolgt nur an Mitglieder während der Beratungszeiten durch unsere Anwälte. Bitte bringen Sie zur Beratung alle Unterlagen mit. Besonders den Mietvertrag und sämtliche Rechnungen und Schreiben, die mit Ihrem Mietproblem zusammenhängen.
Beitrittsformular zum Herunterladen:
Beitrittsunterlagen PDFSie können auch das Beitrittsformular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns auf postalischem Wege oder per E-Mail zukommen lassen.
Weitere Dokumente
Mitglieder–Info
PDF-Dokument
Antrag auf beitragsfreie Mitgliedschaft
PDF-Dokument
Einzugsermächtigung
PDF-Dokument
Umgang mit IhREN DATEN
PDF-Dokument
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