Mietspiegel

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Der Mietspiegel ermöglicht die Überprüfung der geforderten Miete anhand objektiver Kriterien wie Baujahr, Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Miete in einer Gemeinde. Er ermöglicht jedem Mieter die Überprüfung der von ihm geforderten Miete anhand objektiver Kriterien wie Baujahr, Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung. Streitigkeiten können damit vermieden werden, was dem Rechtsfrieden dient.

In Offenburg gibt es einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel, der höhere Anforderungen an die Erhebung der zu Grunde gelegten Daten stellt, als der einfache Mietspiegel. Er muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werde. Er ist im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei müssen die Daten alle 4 Jahre komplett neu erhoben werden. Alle 2 Jahre ist eine Fortschreibung anhand einer Stichprobe oder anhand des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung allen privaten Haushalts in Deutschland möglich. In Offenburg erfolgt die Fortschreibung anhand einer Stichprobe.

Obergrenze der zulässigen Mieterhöhung

Für den qualifizierten Mietspiegel gilt die Richtigkeitsvermutung, wonach er die ortsüblichen Mieten wiedergibt.

Bei Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter auf einen vor Ort vorhandenen qualifizierten Mietspiegel Bezug nehmen, selbst wenn er ein anderes Begründungsmittel (drei Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten) nutzt. Die Obergrenze der zulässigen Mieterhöhung ist dabei der Wert des Mietspiegels.

Der qualifizierte Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Offenburg auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundenen Wohnraums im Stadtgebiet nach wissenschaftlich anerkannten Grundlagen erstellt.

Er stellt eine Übersicht über die in der Stadt Offenburg gezahlten Nettokaltmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar.

Dabei wird die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Diese setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – aus Mieten zusammen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart (Neuverträge) oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind (z.B. Mieterhöhungen).

Der qualifizierte Mietspiegel ist ab dem 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2024 gültig.

Mithilfe des kostenlosen Online-Rechners können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung schnell und unkompliziert berechnen.

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